Fairplay bei Handelszöllen – aber was ist mit Datenschutz und Privatsphäre?

In den letzten Wochen waren die internationalen Nachrichten von der Drohung der USA dominiert, neue und erhöhte Handelszölle einzuführen. Es gibt viele wirtschaftliche und politische Argumente für und gegen Handelszölle. Eines der Argumente für Zölle ist, dass die USA gleiche Wettbewerbsbedingungen mit ihren Handelspartnern wollen. Das bedeutet, dass die Steuern auf ein amerikanisches Produkt, das in andere Länder importiert wird, nicht höher sein sollten als die Steuern, die auf dasselbe Produkt erhoben werden, wenn es in die USA importiert wird. Dies brachte mich zum Nachdenken über die unfairen Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre, die sich sicherlich auf Dienstleistungen in Europa und der Schweiz auswirken. Lassen Sie mich das erklären…

Im Bereich der HR-Daten gibt es viele Ähnlichkeiten zwischen den USA, der EU und der Schweiz (CH). Zum Beispiel:

  • Schutz personenbezogener Daten: In allen drei Regionen müssen Unternehmen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterdaten ergreifen.
  • Arbeitnehmerrechte: Mitarbeiter haben bestimmte Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, wie z. B. Zugriff und Korrektur.
  • Arbeitgeberpflichten: Arbeitgeber müssen die rechtmäßige Verarbeitung von Personaldaten sicherstellen und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
  • • Stellenbewerber: Arbeitgeber müssen die sichere Handhabung der Daten von Stellenbewerbern gewährleisten, sie nur für Einstellungsentscheidungen verwenden und dürfen Bewerberdaten nicht ohne Begründung unbegrenzt aufbewahren.

Es gibt jedoch grundlegende Unterschiede. Zum Beispiel:

AspektUSEUCH
RegulierungsrahmenKein einheitliches Bundesgesetz; variiert je nach Bundesstaat (z. B. CCPA in Kalifornien)Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (EU-weit)Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
ArbeitnehmerrechteVariiert je nach Bundesstaat; einige haben Zugriffs-/KorrekturrechteStarke Rechte: Zugriff, Berichtigung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)Ähnlich wie die DSGVO
DatentransfersKeine strengen Beschränkungen, außer unter sektorspezifischen GesetzenDatenübermittlungen außerhalb der EU erfordern angemessene SchutzmaßnahmenDas neue DSG ist an die DSGVO angepasst und erfordert Schutzmaßnahmen für Übertragungen
Strafen bei NichteinhaltungVariiert; einige Bundesstaaten verhängen Geldstrafen, aber die Durchsetzung ist inkonsistentBußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten UmsatzesGeldstrafen von bis zu 250.000 CHF, niedriger als die DSGVO
Zustimmung zur VerarbeitungOft erforderlich, hängt aber von den Gesetzen der Bundesstaaten abBei sensiblen Daten muss dies explizit angegeben werdenÄhnlich wie die DSGVO, erfordert es eine klare Begründung
Datenschutz bei der PersonalbeschaffungKein Bundesgesetz zu Kandidatendaten; die Gesetze der Bundesstaaten (z. B. CCPA) können die Offenlegung der Zwecke der Datenerhebung verlangenArbeitgeber müssen Bewerber darüber informieren, wie die Daten verwendet werden, und die Aufbewahrung muss begründet werdenÄhnlich wie die DSGVO, erfordert es klare Zweck- und Löschrichtlinien
Aufbewahrung von BewerberdatenVariiert; einige Bundesstaaten verlangen die Löschung nach einer angemessenen FristMüssen gelöscht werden, sofern der Bewerber der Aufbewahrung nicht zustimmtÄhnlich wie die DSGVO; Arbeitgeber benötigen eine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Welche Region ist am stärksten und am wenigsten reguliert?

  1. Am stärksten reguliert: EU
    Die DSGVO ist der strengste Rahmen und gilt für alle EU-Länder mit strengen Strafen für Verstöße. Sie schreibt ausdrückliche Zustimmung, detaillierte Transparenzanforderungen und strenge Datenübertragungsregeln vor.

  2. Am zweitstärksten reguliert: Schweiz
    Das neue DSG (gültig ab September 2023) ist in vielen Aspekten an die DSGVO angelehnt, sieht aber geringere Strafen vor.

  3. Am wenigsten reguliert: USA
    In den USA gibt es kein bundesstaatliches Datenschutzgesetz; stattdessen gibt es ein Flickwerk aus Landesgesetzen (z. B. ist Kaliforniens CCPA streng, aber andere Staaten haben nur minimale Vorschriften). Einige Branchen (z. B. Gesundheitswesen, Finanzen) sind stark reguliert, aber Personaldaten sind in vielen Staaten nach wie vor nur wenig geregelt.

Welche Konsequenzen ergeben sich für EU- und Schweizer Unternehmen?

Datenschutz- und Datenschutzbestimmungen werden mit guten Absichten entworfen – um die Rechte des Einzelnen zu schützen, Vertrauen aufzubauen und ethische und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu fördern. PeopleWeek befürwortet keine Senkung der Standards in Europa. Die Unterschiede bei der Regulierung und Durchsetzung stellen jedoch einen erheblichen Nachteil für europäische Dienstleistungsunternehmen dar, einschließlich Technologieunternehmen. Unsere Anlaufkosten und laufenden Gemeinkosten sind erheblich höher als bei US-Unternehmen. Innovationen werden gebremst, da wir mehr Zeit in die Implementierung von Datenschutzmaßnahmen und -lösungen investieren müssen. Wenn wir in den US-Markt – und andere Märkte mit schwächeren Vorschriften – eintreten wollen, müssen wir weiterhin die Kosten und das „Gewicht“ der europäischen Standards aufrechterhalten. Dies bedeutet, dass wir in Bezug auf Preise oder Gewinnmargen einen Wettbewerbsnachteil haben.

PeopleWeek nimmt Datensicherheit und Datenschutz sehr ernst. Wir haben viel Zeit und Geld in die Entwicklung von Lösungen investiert, die den EU- und Schweizer Vorschriften entsprechen. Wir implementieren kontinuierlich neue Prozesse und Systeme, während sich die Rechts-, Risiko- und Technologielandschaft weiterentwickelt. Die neue US-Präsidentschaft wird Europa wahrscheinlich vor noch größere Herausforderungen stellen. Die USA werden die Regulierung in vielen Branchen und Bereichen (z. B. Krypto, Finanzdienstleistungen, Umwelt) abbauen. Gleichzeitig verschärft Europa die Regulierung weiter. Dies schafft ebenso wie Zölle ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Politiker, Regulierungsbehörden und die Wirtschaft in der EU und der Schweiz müssen gemeinsam Lösungen finden, damit die Länder hohe Standards haben, auf den internationalen Märkten aber nicht unfair benachteiligt werden.